Test der "Stiftung Warentest"


Unsere Ausbildung zum Coach der Wirtschaft (IHK)

Stiftung Warentest hat das breite Feld der Coaching-Ausbildungen unter die Lupe genommen und dabei die Forderung nach einem einheitlichen Kriterienkatalog für berufsbegleitende Einsteigerkurse im beruflichen Kontext erhoben und als Auftrag an die Coaching-Branche formuliert. Wir begrüßen dieses Anliegen, denn wir teilen es seit langem.

 

Wir freuen uns, von der Stiftung Warentest unter all den Coaching-Ausbildungen, die besonders häufig am Markt zu finden waren, ausgewählt worden zu sein.

 

Wir entnehmen dem Testergebnis, dass wir uns von anderen Anbietern insbesondere dadurch unterscheiden, dass

  • unsere Lehrmaterialien zur Vor- und Nachbereitung als einzige mit "sehr gut geeignet" bewertet wurden 
  • die Weiterbildung mit 240 Stunden längster Kurs im Test ist, den Anforderungen der Stiftung (mindestens 250 Stunden) am nächsten kommt und mit der Dauer von einem Jahr den Gütekriterien entspricht
  • u.a. die Ausbildung mit einem eigenen Coaching-Konzept endet.

Desweiteren bestätigt Stiftung Warentest, dass

  • die C A Coaching Akademie den Markt über ihr Angebot ausführlich informiert
  • das Angebot für Einsteiger geeignet ist
  • der Unterricht teilnehmerorientiert gestaltet ist und ab der ersten Unterrichtseinheit viele Übungen und Rollenspiele durchgeführt werden
  • der Kurs hält, was er inhaltlich verspricht
  • die Kurse gut organisiert sind
  • der Kurs gut auf die Praxis vorbereitet

Zu nachfolgenden Themen unterscheidet sich die CA Coaching Akademie bewusst von den Bewertungskriterien und der Auffassung der Stiftung Warentest. Im Einzelnen hinsichtlich

  1. Gruppengröße
  2. Zeit zwischen Modulen
  3. Nachweis eines dokumentierten Coaching-Falls
  4. Live-Coaching
  5. Lehr-Coaching
  6. Vorbereitung auf den Beruf

Ad 1. Gruppengröße

Dem Konzept der Weiterbildung zum "Coach der Wirtschaft (IHK)" liegt eine kleine Gruppengröße bis max. 10 Personen zugrunde. Diese ermöglicht einen geschützten Raum, in dem neben dem Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander jeder seine beruflichen und privaten Themen und Anliegen im Kontext der jeweiligen Ausbildungsmodule einbringen kann. So erfährt der Teilnehmer sowohl als Zuschauer als auch Akteur während der gesamten Dauer der Weiterbildung ein Coaching, das die persönliche Entwicklung der Teilnehmer fördert und ihm gleichzeitig den professionellen Zugang zum Coaching-Prozess eröffnet.

 

Ad 2. Zeit zwischen den Modulen

Teilnehmer einer berufsbegleitenden Weiterbildung sind erfahrungsgemäß zeitlich sehr ausgelastet. Aus diesem Grunde fordern wir keine zusätzlichen Leistungen in der freien Zeit der Teilnehmer verbindlich ein. Wir empfehlen aber verpflichten nicht. Wir legen Wert darauf, dass die Teilnehmer in eigener Verantwortung und selbstbestimmt entscheiden. Die Unterstützung durch die CA erfolgt durch Aufforderung zum Üben mit vielfältigen Hinweisen für die praktische

Anwendung zwischen den Modulen, sie stellt Räumlichkeiten zur Verfügung und bietet im Bedarfsfall Supervision an.

 

Ad 3. Nachweis eines dokumentierten Coaching-Falls

Wir halten ein verbindliches Coaching im Lernstatus mit einem echten Klienten für problematisch, weil der Ausbildungsteilnehmende weder vor sich selbst noch vor dem Klienten sein Handeln mit seiner spezifischen Expertise als Coach begründen noch glaubhaft professionell handeln kann. Vor dem Hintergrund der spezifischen beruflichen Primärkompetenzen und Erfahrungen ist den Teilnehmern jedoch eine beratende Unterstützung von Menschen außerhalb der Coaching Weiterbildung vielfältig möglich. Hierbei können sie Coaching-Kompetenzen wunderbar nutzen, Erfahrungen sammeln und üben. Uns ist wichtig, dass jeder innerhalb seines Kompetenzrahmens agiert und diesen ausweist. Um verantwortlich und professionell einen externen Coaching-Auftrag zu erfüllen, der den Ansprüchen der Weiterbildung genügt, sollte der "Coach" zunächst die Ausbildung abschließen.

 

Ad 4. Live-Coaching

Live-Coaching mit externen Klienten vor der Ausbildungsgruppe lehnen wir ab, weil die Diskretion nicht gewahrt wird, die Würde der Person nicht hinreichend geschützt und Störeinflüsse aus dem Zuschauerraum nicht ausgeschlossen werden können.

 

Ad 5. Lehrcoaching

Nimmt ein Teilnehmer ein Coaching außerhalb des Unterrichts als Klient in Anspruch, so sollte dies freiwillig erfolgen und bedarfsorientiert sein. Als verpflichtende Maßnahme verstößt es nach unserer Auffassung gegen das Freiwilligkeitsprinzip.

 

Ad 6. Komplexität der Ausbildungsinhalte und Vorbereitung auf den Beruf

Die Teilnehmer erarbeiten am Ende der Ausbildung ein individuelles Coaching-Konzept in dem eine Spezialisierung erfolgt und das eigene berufliche Selbstverständnis als Coach herausgestellt wird. Dies erlaubt eine stimmige Positionierung am Markt.

 

Nach Abschluss der Prüfung bietet die CA ihren Absolventen eine ständige Weiterbildung im Absolventen-Netzwerk und eine kontinuierliche Qualitätssicherung. 

 

 

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